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Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, die Vorgartensatzung zu ändern, um Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahme zuzulassen. Dies soll dazu beitragen, die Abstellung von Fahrrädern im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Umwelt sowie die Ästhetik der Vorgärten zu schützen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Vorgartensatzung dahin gehend zu ändern, dass die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen in Vorgärten ausdrücklich als Ausnahme zugelassen werden kann.

Begründung

Die Satzung über die gärtnerische Gestaltung von Vorgärten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Vorgartensatzung) in der Fassung vom 22.02.1979 legt fest: "Im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sind Vorgärten mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden." Nur im Wege einer Ausnahme können widerruflich für die Dauer eines besonderen Bedarfs Stellplätze in Vorgärten zugelassen werden, aber das auch nur, sofern das im öffentlichen Interesse liegt. Die aktuelle Frankfurter Vorgartensatzung enthält keine Regelung hinsichtlich einer Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradabstellplätzen vor Wohnhäusern. Die Erhaltung von Vorgärten als begrünte und unversiegelte Fläche ist auch aus Sicht des Umweltschutzes und der Ästhetik sinnvoll. Leider gibt es auf vielen Grundstücken jedoch keine Möglichkeit, Fahrräder ebenerdig abzustellen. Andererseits werden Fahrräder im öffentlichen Raum oftmals zulasten des Fußverkehrs abgestellt. Hier ist eine Abwägung zwischen dem Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum und der Ermöglichung einer Ausnahmeregelung in der Vorgartensatzung notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2022OFOF 198/15Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2022Sie sind hier
    OMOM 3157Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassen
    Direktanregung
  3. 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 966Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

Mitdiskutieren

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