Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, die Vorgartensatzung zu ändern, um Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahme zuzulassen. Dies soll dazu beitragen, die Abstellung von Fahrrädern im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Umwelt sowie die Ästhetik der Vorgärten zu schützen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Vorgartensatzung dahin gehend zu ändern, dass die Einrichtung von Fahrradabstellplätzen in Vorgärten ausdrücklich als Ausnahme zugelassen werden kann.
Begründung
Die Satzung über die gärtnerische Gestaltung von Vorgärten auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Vorgartensatzung) in der Fassung vom 22.02.1979 legt fest: "Im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sind Vorgärten mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden." Nur im Wege einer Ausnahme können widerruflich für die Dauer eines besonderen Bedarfs Stellplätze in Vorgärten zugelassen werden, aber das auch nur, sofern das im öffentlichen Interesse liegt. Die aktuelle Frankfurter Vorgartensatzung enthält keine Regelung hinsichtlich einer Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradabstellplätzen vor Wohnhäusern. Die Erhaltung von Vorgärten als begrünte und unversiegelte Fläche ist auch aus Sicht des Umweltschutzes und der Ästhetik sinnvoll. Leider gibt es auf vielen Grundstücken jedoch keine Möglichkeit, Fahrräder ebenerdig abzustellen. Andererseits werden Fahrräder im öffentlichen Raum oftmals zulasten des Fußverkehrs abgestellt. Hier ist eine Abwägung zwischen dem Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum und der Ermöglichung einer Ausnahmeregelung in der Vorgartensatzung notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2022OFOF 198/15Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2022Sie sind hierOMOM 3157Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenDirektanregung
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 966Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0