Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassen
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für eine Änderung der Vorgartensatzung, um Fahrradabstellplätze in Vorgärten ausnahmsweise zuzulassen. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Abstellplätze bereits unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, um das Erscheinungsbild der Vorgärten zu wahren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hält eine Änderung der Vorgartensatzung zur ausnahmsweisen Zulassung von Fahrradabstellplätzen nicht für erforderlich.
Wie der Magistrat bereits in seinem Bericht vom 12.03.2021, B 115, erläutert hat, können Fahrradabstellplätze auch nach der derzeitigen Rechtslage unter bestimmten Voraussetzungen im Vorgarten zugelassen werden. Beispielsweise sind für Gebäudetypen wie das Reihenmittelhaus ohne Zugang von der Rückseite nicht überdachte Fahrradabstellplätze als Ausnahme von der Vorgartensatzung möglich.
Generell sollen die Abstellflächen in diesen Fällen jedoch auf ein Minimum beschränkt werden, um das Erscheinungsbild des Vorgartens soweit wie möglich zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2022OFOF 198/15Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2022OMOM 3157Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenDirektanregung
- 28. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 966Fahrradabstellplätze in Vorgärten als Ausnahmen zulassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab