Verkehrssicherung an der Helmholtzschule
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3136 entstanden aus Vorlage: OF 498/4 vom 07.04.2009
Betreff: Verkehrssicherung an der Helmholtzschule Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, - eine Beschilderung auf beiden Fahrbahnen, die deutlich auf eine Schule und Kinder hinweisen, vorzunehmen; - im Bereich der direkt an der Helmholtzschule vorbeiführenden Habsburgerallee (bzw. Brüder-Grimm-Straße und Helmholtzstraße) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu erlassen.
Begründung: Bisher weisen an dieser Stelle keinerlei Schilder auf eine Schule hin. Zur Sicherheit der Kinder ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung unumgänglich, da die Hochallee als Schulhof-Extension genutzt wird und während der Schulzeiten zahlreiche Kinder die Allee überqueren müssen. Dass die Habsburgerallee an dieser Stelle als so genannte "Grundnetzstraße" eingestuft ist, ändert nichts an dem Begehren, vielmehr muss sich hier der Durchgangs- bzw. Quartiersverkehr nach den Kindern richten und nicht umgekehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2009OFOF 498/4Verkehrssicherung an der HelmholtzschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. April 2009Sie sind hierOMOM 3136Verkehrssicherung an der HelmholtzschuleDirektanregung
- 14. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1022Verkehrssicherung an der HelmholtzschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats