Verkehrssicherung an der Helmholtzschule
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bisher weisen an dieser Stelle keinerlei Schilder auf eine Schule hin. Zur Sicherheit der Kinder ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung unumgänglich, da die Hochallee als Schulhof-Extension genutzt wird und während der Schulzeiten zahlreiche Kinder die Allee überqueren müssen. Das die Habsburgerallee an dieser Stelle als sog. „Grundnetzstrasse“ eingestuft ist ändert nichts an dem Begehren, vielmehr muß sich hier der Durchgangs- bzw. Quartiersverkehr nach den Kindern richten und nicht umgekehrt.
Inhalt
Antrag vom 07.04.2009, OF 498/4
Betreff:
Verkehrssicherung an der Helmholtzschule
Der Magistrat wird gebeten die Ämter anzuweisen:
- eine Beschilderung auf beiden Fahrbahnen, die deutlich auf eine Schule und Kinder hinweisen,
- im Bereich der direkt an der Helmholtzschule vorbeiführenden Habsburgerallee ( zw. Brüder-Grimm-Str. und Helmholtzstr.) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 KMh zu erlassen.
Begründung:
Bisher weisen an dieser Stelle keinerlei Schilder auf eine Schule hin. Zur Sicherheit der Kinder ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung unumgänglich, da die Hochallee als Schulhof-Extension genutzt wird und während der Schulzeiten zahlreiche Kinder die Allee überqueren müssen.
Das die Habsburgerallee an dieser Stelle als sog. "Grundnetzstrasse“ eingestuft ist ändert nichts an dem Begehren, vielmehr muß sich hier der Durchgangs- bzw. Quartiersverkehr nach den Kindern richten und nicht umgekehrt.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2009Sie sind hierOFOF 498/4Verkehrssicherung an der HelmholtzschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. April 2009OMOM 3136Verkehrssicherung an der HelmholtzschuleDirektanregung
- 14. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1022Verkehrssicherung an der HelmholtzschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme