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Die Praxis des Plakatierverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen aufheben!

Vorlagentyp: OM
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3132 entstanden aus Vorlage: OF 241/11 vom 23.04.2014

Betreff: Die Praxis des Plakatierverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen aufheben! Der Magistrat wird aufgefordert, die Praxis des Plakatierverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen umgehend aufzuheben.

Begründung: Statt das Ehrenamt zu fördern, wird dieses durch die Versagungspraxis des Magistrats unterdrückt und schwer beschädigt. Was hierdurch allerdings gefördert wird, ist die Frustration und schließlich die Resignation unter den ehrenamtlich Engagierten. Hauptsächlich durch diese Ehrenamtlichen wird die Lebendigkeit der Stadtteile noch gewährleistet. Es ist zu befürchten, dass unter dieser unsäglichen Versagungspraxis die kulturelle Vielfalt in den Stadtteilen leidet. Dem SPD-Ortsverein Seckbach wurde dieses Jahr die Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern für dessen Veranstaltung "Tanz in den Mai" versagt. Die Absage durch das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde folgendermaßen begründet: "Um das Stadtbild und die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten, ist die zusätzliche Plakatierung auf ein Mindestmaß im Stadtgebiet zu reduzieren. Daher wird zusätzliche Plakatierung auf öffentlicher Fläche nur genehmigt, wenn ein unmittelbares öffentliches Interesse besteht" und "...dass auch in Zukunft für derartige Veranstaltungen keine Sondernutzungserlaubnisse in Aussicht gestellt werden können". Von dieser rigorosen "Nicht-Genehmigungspraxis" sind neben den gewerblichen Veranstaltern auch alle Vereine und politischen Parteien Frankfurts betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2014OFOF 241/11Plakatierverbot für Vereine und Politische Parteien aufheben!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 12. Mai 2014Sie sind hier
    OMOM 3132Die Praxis des Plakatierverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen aufheben!
    Direktanregung
  3. 3. November 2014Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1419Die Praxis des Plakatierungsverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen aufheben!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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