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Plakatierverbot für Vereine und Politische Parteien aufheben!

Vorlagentyp: OFSPD
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Politische Parteien aufheben! Dem SPD-Ortsverein Seckbach wurde dieses Jahr die Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern für dessen Veranstaltung "Tanz in den Mai" versagt. Die Absage durch das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde folgendermaßen begründet: "Um das Stadtbild und die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten, ist die zusätzliche Plakatierung auf ein Mindestmaß im Stadtgebiet zu reduzieren. Daher wird zusätzliche Plakatierung auf öffentlicher Fläche nur genehmigt, wenn ein unmittelbares öffentliches Interesse besteht" und "...dass auch in Zukunft für derartige Veranstaltungen keine Sondernutzungserlaubnis in Aussicht gestellt werden können". Von dieser rigorosen "Nicht-Genehmigungspraxis" sind, neben den gewerblichen Veranstaltern auch alle Vereine und politischen Parteien Frankfurts betroffen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Plakatierverbot für Vereine und politische Parteien umgehend aufzuheben. Begründung: Statt das Ehrenamt zu fördern, wird dieses durch die Versagungspraxis des Magistrats, unterdrückt und schwer beschädigt. Was hierdurch allerdings gefördert wird, ist die Frustration und schließlich die Resignation unter den ehrenamtlich Engagierten. Hauptsächlich durch diese Ehrenamtlichen wird die Lebendigkeit der Stadtteile noch gewährleistet. Es ist zu befürchten, dass unter dieser unsäglichen Versagungspraxis die kulturelle Vielfalt in den Stadtteilen leidet.

Inhalt

Antrag vom 23.04.2014, OF 241/11

Betreff: Plakatierverbot für Vereine und Politische Parteien aufheben! Dem SPD-Ortsverein Seckbach wurde dieses Jahr die Genehmigung zur Aufstellung von Plakatständern für dessen Veranstaltung "Tanz in den Mai" versagt. Die Absage durch das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde folgendermaßen begründet: "Um das Stadtbild und die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten, ist die zusätzliche Plakatierung auf ein Mindestmaß im Stadtgebiet zu reduzieren. Daher wird zusätzliche Plakatierung auf öffentlicher Fläche nur genehmigt, wenn ein unmittelbares öffentliches Interesse besteht" und "...dass auch in Zukunft für derartige Veranstaltungen keine Sondernutzungserlaubnis in Aussicht gestellt werden können". Von dieser rigorosen "Nicht-Genehmigungspraxis" sind, neben den gewerblichen Veranstaltern auch alle Vereine und politischen Parteien Frankfurts betroffen.

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Plakatierverbot für Vereine und politische Parteien umgehend aufzuheben.

Begründung: Statt das Ehrenamt zu fördern, wird dieses durch die Versagungspraxis des Magistrats, unterdrückt und schwer beschädigt. Was hierdurch allerdings gefördert wird, ist die Frustration und schließlich die Resignation unter den ehrenamtlich Engagierten. Hauptsächlich durch diese Ehrenamtlichen wird die Lebendigkeit der Stadtteile noch gewährleistet. Es ist zu befürchten, dass unter dieser unsäglichen Versagungspraxis die kulturelle Vielfalt in den Stadtteilen leidet.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2014Sie sind hier
    OFOF 241/11Plakatierverbot für Vereine und Politische Parteien aufheben!
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 12. Mai 2014OMOM 3132Die Praxis des Plakatierverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen aufheben!Direktanregung
  3. 3. November 2014Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1419Die Praxis des Plakatierungsverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen aufheben!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 30 · 12.05.2014
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3132 2014 er Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. Die Vorlage OF 241/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) der Betreff wie folgt geändert wird "Die Praxis des Plakatierverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen aufheben!" und b) der Tenor wie folgt geändert wird "Der Magistrat wird aufgefordert, die Praxis des Plakatierverbotes für ehrenamtliche und kirchliche Organisationen aufzuheben."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneLinkeFreie WählerFDP
Ablehnung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
GrüneLinkeFreie WählerFDP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1.) SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) zu 2.) SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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