E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Ahndung der gefährlichen E-Scooter-Parkerei an Haltestellen im Ortsbezirk 10 zu ergreifen. Dies ist notwendig, um Unfälle, insbesondere mit blinden oder sehbehinderten Menschen, zu vermeiden und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
E-Scooter werden immer häufiger sogar quer auf Bahnsteige und deren Zugangsrampen abgestellt. Es gab schon Unfälle, unter anderem von blinden oder sehbehinderten Menschen. Durch diese unzumutbaren und zunehmend gefährlichen Entwicklungen müssen nun radikale Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Der Magistrat wird daher in Zusammenarbeit mit der VGF und dem RMV gebeten, gefährliche E-Scooter-P arkerei auf den Haltestellen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Buslinien im Ortsbezirk 10 zeitnah zu ahnden. Dafür sollte die Hausordnung geändert werden, sodass Fahrzeuge auch kostenpflichtig abgeschleppt werden können. Eine entsprechende Neuordnung, Aufgabenverteilung und Kostenaufstellung von RMV/VGF-eigenen Kontrolldiensten ist zu erarbeiten.
Begründung
Mittlerweile stehen E-Scooter besonders oft an der Endstation der U-Bahn-Linie 5 und an Haltestellen der Straßenbahnlinie 18. Auch Zugangswege und Rampen der Bushaltestellen sind extrem gefährliche Unfallschwerpunkte. Es kann nicht angehen, dass ein faktisch rechtsfreier Raum dazu führt, dass es zukünftig zu schweren Unfällen kommt. Daher sind eine Verschärfung der Hausordnung und hohe interne Strafen geeignete Mittel, um die Bevölkerung besser zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022OFOF 455/10E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. November 2022Sie sind hierOMOM 3087E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenDirektanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 439E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats