E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme zur Entfernung von E-Scootern von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Abstellen von E-Scootern im Haltestellenbereich nicht erlaubt ist und dass Betreiber verpflichtet sind, Beschwerden zu bearbeiten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit und Zugänglichkeit der Haltestellen zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) gibt es aktuell eine Benutzungsordnung für die unterirdischen Verkehrsbauwerke. Darin wird das Befahren der Verkehrsflächen mit Skateboards, Rollschuhen, Fahrrädern und dergleichen untersagt. Dies gilt auch für E-Scooter.
Bei den oberirdischen Stationen gilt die Benutzungsordnung für unterirdische Stationen nicht. Der Geltungsbereich wurde bewusst nicht auf oberirdische Haltestellen und Bahnsteige erweitert, da der Übergang zum "öffentlichen" Bereich nahezu fließend ist und Kontrollen damit stets problematisch sind. Losgelöst von der Benutzungsordnung ist der VGF die Verkehrssicherungspflicht für den Bereich der oberirdischen Haltestellen und Stationen bewusst. Insofern sorgt die VGF im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür, dass die Stationen / Haltestellen zugänglich sind.
Wie auch an anderer Stelle aufgeführt, erteilt der Magistrat auf Antrag der Betreiber eine Sondernutzungserlaubnis mit bestimmten Auflagen, die das Abstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum erlaubt. Alle Informationen hierzu sind öffentlich zugänglich und können im Internet auf https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/ eingesehen werden. Das Abstellen der E-Scooter im Bereich von Haltestellen ist nicht erlaubt.
Geparkte Fahrzeuge im Haltestellenbereich können an die E-Scooter-Betreiber gemeldet werden. Die Betreiber sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die jeweiligen Kontaktdaten sind auf der oben genannten Internetseite abrufbar. Darüber hinaus können falsch abgestellte Fahrzeuge auch über die gemeinsame Plattform der Betreiber (www.scooter-melder.de) gemeldet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022OFOF 455/10E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. November 2022OMOM 3087E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenDirektanregung
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 439E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab