E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zur Entfernung von E-Scootern von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen, um die Sicherheit zu erhöhen. Dies geschieht aufgrund der zunehmenden Gefahren durch falsch abgestellte E-Scooter, die bereits zu Unfällen geführt haben. Ziel ist es, die Bevölkerung besser zu schützen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
E-Scooter werden immer häufiger sogar quer auf Bahnsteige und deren Zugangsrampen abgestellt. Es gab schon Unfälle, unter anderen von blinden oder sehbehinderten Menschen.
Durch diese unzumutbaren und zunehmend gefährliche Entwicklungen müssen nun radikale Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Daher möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der VGF und dem RMV aufgerufen, gefährliche E-Scooterparkerei auf den Haltestellen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Buslinien im OBR 10 zeitnah zu ahnden.
Dafür sollte die Hausordnung geändert werden, so dass Fahrzeuge auch kostenpflichtig abgeschleppt werden können. Eine entsprechende Neuordnung, Aufgabenverteilung und Kostenaufstellung von RMV/VGF-eigenen Kontrolldiensten ist zu erarbeiten.
Begründung
Mittlerweile stehen E-Scooter besonders oft an der Endstation der U-Bahnlinie U5 und an Haltestellen der Straßenbahnlinie 18. Auch Zugangswege und Rampen der Bushaltestellen sind extrem gefährliche Unfallschwerpunkte. Es kann nicht angehen, dass ein faktisch rechtsfreier Raum dazu führt, dass es zukünftig zu schweren Unfällen kommt. Daher ist eine Verschärfung der Hausordnung und hohe interne Strafen geeignete Mittel, um die Bevölkerung besser zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 455/10E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. November 2022OMOM 3087E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenDirektanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 439E-Scooter konsequent von ÖPNV-Haltestellen und Bahnsteigen entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme