Öffentliche Toilette am Harheimer Friedhof barrierefrei gestalten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die öffentliche Toilette am Harheimer Friedhof barrierefrei zu gestalten, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dies soll durch einen Umbau gemäß DIN 18040-1 erfolgen, um die Nutzung zu optimieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die öffentliche Toilette auf dem Harheimer Friedhof so weit wie möglich entsprechend der DIN 18040-1 umzubauen und sie damit in höherem Maße behindertengerecht zu machen.
Begründung
Die Unisex-Toilette ist für Menschen mit Rollstuhl zwar gut barrierefrei zugänglich, die Einrichtung mit den Sanitärobjekten sollte aber im Hinblick auf Rollstuhleignung optimiert werden. Zudem sollte die Versorgung mit Verbrauchsmaterial (Toilettenpapier und Papierhandtücher) sichergestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2022OFOF 112/14Öffentliche Toilette am Harheimer Friedhof barrierefrei gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2022Sie sind hierOMOM 3064Öffentliche Toilette am Harheimer Friedhof barrierefrei gestaltenDirektanregung
- 6. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 411Öffentliche Toilette am Harheimer Friedhof barrierefrei gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats