Neuvergabe des Betriebs der Cafeteria an der IGS Nordend aussetzen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3062 entstanden aus Vorlage: OF 452/3 vom 05.04.2018
Betreff: Neuvergabe des Betriebs der Cafeteria an der IGS Nordend aussetzen Der Magistrat wird aufgefordert, das laufende Verfahren zur Neuvergabe des Betriebs der Cafeteria an der IGS Nordend auszusetzen und mit allen am Verfahren Beteiligten und von dem Verfahren Betroffenen nach einer Lösung zu suchen, die das Votum der Schulgemeinde der IGS Nordend gebührend beachtet und insbesondere die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler sichert sowie ihnen vollumfänglich Geltung verschafft. Dabei stellen sich zum aktuellen Vergabeverfahren etliche Fragen, um deren Beantwortung der Magistrat gebeten wird.
- Wann und in welcher Form wurde die Schulgemeinde an dem Ausschreibungsverfahren für die Cafeteria der IGS-Nordend beteiligt?
- Welche Termine und Fristen gab es in diesem Verfahren?
- Wurde bei der Ausschreibung berücksichtigt, dass die Cafeteria Bestandteil des pädagogischen Schulkonzepts sind und die Betreiber als Teil der schulischen Kultur der IGS das Schulleben mitgestaltet haben?
- Wurden von der Schulgemeinde vor der Ausschreibung, oder während des Verfahrens, Wünsche zu einem Betreiber geäußert?
- Wurden diese berücksichtigt? Wenn nicht, mit welcher Begründung?
- Die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks Nordend weist unter Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonvention und auf die Hessische Gemeindeordnung auf die Beteiligungsrechte der Kinder in einem solchen Verfahren hin. Wurden diese berücksichtigt?
- Ein weiterer Hinweis gilt der besonderen Berücksichtigung mittelständischer und regionaler Unternehmen. Wurde das in der Ausschreibung berücksichtigt und bei der Vergabe bewertet?
- Welche Argumente beziehungsweise Kriterien waren ausschlaggebend für die Vergabe an den neuen, statt dem bisherigen Anbieter?
- Hatte der bisherige Anbieter Feedback auf sein Angebot und Möglichkeiten erhalten, sein Angebot nachzubessern oder Korrekturen vorzunehmen,
- Ist der Magistrat gegebenenfalls bereit, das laufende Ausschreibungsverfahren unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten aufzuheben und mit erweiterten Vergabekriterien (Kinderrechte, Rechte der Schulgemeinde etc.) und modifizierter Gewichtung der Kriterien neu zu starten? Begründung: Es ist sicher allgemeiner Konsens und rechtliche Pflicht von öffentlichen Verwaltungen, unter anderem die Verpachtung und den Betrieb von Schulkantinen auszuschreiben. Dass diese Aufgabe von zentraler Stelle im Bildungsdezernat wahrgenommen wird, entlastet die einzelnen Schulleitungen. Dieses Verfahren berücksichtigt die vielfältigen Anforderungen und üblicherweise werden geeignete Betreiber gefunden. Schulen, die das Mensaessen in ihr Betreuungskonzept und pädagogisches Profil übernommen haben und deren Leitungen sich gern und besonders engagiert auch um die Rahmenbedingungen an ihren Einrichtungen kümmern, werden in ihren Anforderungen durch das allgemeingültige Verfahren wahrscheinlich nicht ausreichend unterstützt. Am Beispiel der IGS Nordend hatte ein mittelständiges Unternehmen sich über Jahre hinweg hervorragend an die Schulgemeinde angegliedert. Für eine Neuvergabe des Pachtvertrages der Kantine an dieser Schule wären bei einer Ausschreibung unter Umständen andere Kriterien zu Grunde zu legen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2018OFOF 452/3Neuvergabe des Betriebs der Cafeteria an der IGS Nordend aussetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018Sie sind hierOMOM 3062Neuvergabe des Betriebs der Cafeteria an der IGS Nordend aussetzenDirektanregung
- 17. August 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1632Neuvergabe des Betriebes der Cafeteria an der IGS Nordend aussetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats