Die Planungen der neuen Wegeverbindung Westhafen/Sommerhoffpark klimaresilient umsetzen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 beantragt die klimaresiliente Umsetzung der neuen Wegeverbindung zwischen Westhafen und Sommerhoffpark. Dies soll durch eine Umkehr der Entwässerungsrichtung und die Prüfung von Zisternen zur Regenwassernutzung geschehen, um die Hochwassergefahr zu verringern und die Bewässerung der Pflanzen zu sichern.
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Sommerhoffpark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Sommerhoffpark per E-MailAnregung
Der Ortsbeirat stimmt den am 4. Oktober 2022 durch das Grünflächenamt im Ortsbeirat 1 vorgestellten Planungen zur neuen Wegeverbindung Westhafen/Sommerhoffpark unter denMaßgaben zu,
- dass die Entwässerungsrichtung der Wegeoberflächen umgekehrt wird, sodass das anfallende Regenwasser zur Versickerung in die Grünfläche an die Bäume herangeführt und nicht in den Main geleitet wird und
- dass geprüft und berichtet wird, ob ein Auffangen von Regenwasser in Zisternen möglich ist. Das Wasser aus den Zisternen, die sich vor allem aus dem Regenwasser der benachbarten, neu bebauten Flächen speisen sollen, soll dann zur Bewässerung der Beete und Bäume genutzt werden.
Weiterhin wird das Grünflächenamt gebeten, die Unterlagen künftiger Planungen mindestens drei Wochen vor einer Präsentation den Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten zur Verfügung zu stellen, um eine Zustimmung zu beschleunigen und unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt, dass der lange geforderte Lückenschluss an der Mainpromenade nun endlich umgesetzt werden soll. Die Weiterführung des nordmainischen Fuß- und Radweges unter der Main-Neckar-Brücke hindurch und dann entlang der Mainpromenade zum Sommerhoffpark bietet eine sichere und attraktive Wegeverbindung vom Gutleut zur Innenstadt, die auch zum Verweilen einladen wird. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass das Grünflächenamt trotz der relativ kleinen Fläche einen vielfältigen Baum- und Pflanzenmix entlang des Weges plant und für ausreichend Sitzgelegenheiten und Mülltonnen gesorgt ist. Der Ortsbeirat bemängelt, dass angesichts des Klimawandels und der Erfahrungen mit mangelnder Bewässerung an anderen Stellen der Mainpromenade keine Lösungen zur Versickerung und zum Auffangen von Regenwasser, vor allem auf den versiegelten Flächen, mitgedacht wurden. Stattdessen soll das Wasser in den Main abgeleitet werden, was bei länger anhaltenden Regenfällen die Hochwassergefahr noch verstärkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2022OFOF 638/1Die Planungen der neuen Wegeverbindung Westhafen/Ecke Sommerhoffpark klimaresilient umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2022OFOF 669/1Die Planungen der neuen Wegeverbindung Westhafen/Sommerhoffpark klimaresilient umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 3035Die Planungen der neuen Wegeverbindung Westhafen/Sommerhoffpark klimaresilient umsetzenDirektanregung
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 247Die Planungen der neuen Wegeverbindung Westhafen/Sommerhoffpark klimaresilient umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats