Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306
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Gerhart-Hauptmann-Ring — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Illegale Sperrmüllplätze Gerhart-Hauptmann-Ring 123 bis 127 und 28412.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Neue Feuerwehrzufahrten in der Nordweststadt17.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 22004.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 419/8 vom 11.03.2014
Betreff: Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 Der Magistrat wird gebeten zu klären, welche Fläche von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 zukünftig als Abstellfläche für Sperrmüll und andere Sonderabfuhren genutzt werden kann.
Begründung: Der bislang als Sperrmüllfläche mitbenutzte Standplatz am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 314 steht als nunmehr eingezäunte und richtigerweise zur alleinigen Mieterbenutzung versperrte Fläche nicht mehr zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2014OFOF 419/8Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. März 2014Sie sind hierOMOM 3027Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306Direktanregung
- 4. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 863Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats