Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 863
Betreff: Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 Wie vom Ortsbeirat angeführt, wurde von der Mieterschaft der Häuser 298-306 der Sperrmüllplatz von Haus 314 mitgenutzt. Da die Liegenschaften unterschiedlichen Eigentümern gehören, wurde dies vom Eigentümer des Hauses 314 nicht mehr geduldet und entsprechende Vorkehrungen getroffen. Alle genannten Liegenschaften sind der sogenannten Siedlungsabfuhr angeschlossen. Schon zum Ende eines Jahres werden die 13 Sperrmüll-Abholtage des Folgejahres bekanntgegeben als verlässliche Planungsgrundlage für FES, Wohnungsbaugesellschaft und Mieterschaft. Der Umgang mit Sperrmüll ist in der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Es heißt da hinsichtlich des Bereitstellungsortes: "Sperrmüll ist ... auf ebener Erde auf dem Grundstück an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz - beispielsweise Vorgarten, Hauseingang, Toreinfahrt, Gara- genvorplatz - bereitzustellen. Falls dieses nicht möglich ist, soll der Sperrmüll auf dem Geh- weg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise be- reitgestellt werden." Im privaten Flächenbereich der Liegenschaften 298-306 gibt es genug Platz für die jeweilige temporäre Bereitstellung von Sperrmüll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2014OFOF 419/8Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. März 2014OMOM 3027Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306Direktanregung
- 4. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 863Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab