Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 12
Anregungstext
Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen:
- In der Kurve der Straße Am Hasensprung auf Höhe der Hausnummer 93, siehe Skizze 1;
- gegenüber der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße in einer Breite von mindestens zehn Metern vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten An der Bergstraße/Habichtsweg, siehe Skizze 2 und
- in der Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3.