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Regelmäßiger Bericht zum iSTEK 2030+ Schwerpunktraum für die Nachverdichtung "Mittlerer Norden"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig über den Fortschritt der Nachverdichtungsprojekte im Mittleren Norden zu berichten. Dies ist wichtig, um die Unsicherheiten der Bewohner zu verringern und die Planungen für die soziale Infrastruktur zu klären.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, jährlich oder darüber hinaus nach Bedarf zu dem Fortgang der Gespräche und Planungen sowie der Umsetzung von Nachverdichtungsprojekten im "Mittleren Norden" zu berichten.

Konkret wird der Magistrat gebeten, für den Ortsbezirk 9 zu berichten,

  1. zu welchen Siedlungen welcher Wohnbaugesellschaften bereits Gespräche geführt, Untersuchungen durchgeführt oder Planungen erstellt wurden und wann diese voraussichtlich realisiert werden sollen;
  2. in welchen Siedlungen und aus welchen Gründen absehbar keine Nachverdichtungsmaßnahmen durchgeführt werden;
  3. in welchen Siedlungen seines Wissens nach Sanierungsvorhaben ohne Nachverdichtung anstehen;
  4. wie sich die prognostizierte Höhe des durch Nachverdichtungsmaßnahmen zu schaffenden Wohnraums in Bestandswohnsiedlungen inzwischen gegenüber den ursprünglichen Annahmen des iSTEK aktuell darstellt;
  5. welche Erfahrungen bei der Anwendung der Leitlinien zur Nachverdichtung gesammelt wurden;
  6. welche Vereinbarungen bei Nachverdichtungsprojekten zum Schutz der Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter getroffen wurden.

Begründung

Das im Jahr 2019 verabschiedete integrierte Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) sieht einen Schwerpunktbereich für Nachverdichtungsprojekte in den Wohnsiedlungen der Nachkriegszeit im "Mittleren Norden", der in seinem Kern die Stadtteile des Ortsbezirks 9 beinhaltet. Aktuell wird noch auf Basis der 2019 erstellten Prognosen diskutiert, beispielsweise wenn es um die Planung für die benötigte soziale Infrastruktur geht. Daher ist es wichtig zu wissen, wann und ob sich die Projekte wie angenommen umsetzen lassen und die prognostizierten Bedarfe tatsächlich entstehen. Darüber hinaus entsteht regelmäßig Unsicherheit bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlungen, wann, mit welchem Ziel und in welchem Umfang Bauarbeiten bei ihnen anstehen. Als Beispiel sei die Carl-von-Weinberg-Siedlung an der Grenze zum Dornbusch genannt, in der eine nicht weiter durch die Deutsche Wohnen erklärte Entmietung stattfindet und zu der nach negativem Prüfungsergebnis für die Aufstockung keine offizielle Information an die Mietparteien erging.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. September 2022OFOF 352/9Regelmäßiger Bericht zum iSTEK 2030+ Schwerpunktraum für die Nachverdichtung „Mittlerer Norden“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Oktober 2022Sie sind hier
    OMOM 2921Regelmäßiger Bericht zum iSTEK 2030+ Schwerpunktraum für die Nachverdichtung „Mittlerer Norden“
    Direktanregung
  3. 10. März 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 660Regelmäßiger Bericht zum iSTEK 2030+ Schwerpunktraum für die Nachverdichtung "Mittlerer Norden"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 18 · 16.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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