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Videoüberwachung an U-Bahnstationen

Vorlagentyp: OM
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2903 entstanden aus Vorlage: OF 825/9 vom 12.01.2009

Betreff: Videoüberwachung an U-Bahnstationen In der letzten Zeit haben sich die Gewalttaten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt am Main, aber auch im Ortsbezirk 9, gehäuft (siehe z.B. Überfall an der U-Bahnstation Hügelstraße Ende 2008). Diese wie auch Belästigungen der Fahrgäste durch Krawallmacher und Sachbeschädigungen verschiedenster Art zu Tages- und Nachtzeiten werfen die Frage auf, ob die Videoüberwachung - wie bislang geplant - auf die unterirdischen U-Bahnstationen im inneren Stadtbereich beschränkt bleiben soll. Die visuelle Überwachung dient zumindest der schnelleren Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und erhöht auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste. Erfahrungen bei videoüberwachten Einrichtungen belegen zudem, dass in solchen Bereichen Straftaten merkbar zurückgehen. Insoweit kann ein Vorbeugeeffekt erzielt werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, umgehend auf die zuständigen Stellen bei RMV, traffiq und VGF einzuwirken, dass auch die oberirdischen U-Bahnstationen der A-Linie auf der Eschersheimer Landstraße schnellstmöglich mit einer Videoüberwachung versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2009OFOF 825/9Videoüberwachung an U-BahnstationenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. Januar 2009Sie sind hier
    OMOM 2903Videoüberwachung an U-Bahnstationen
    Direktanregung
  3. 24. März 2009Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 437Videoüberwachung an U-BahnstationenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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