Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach
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Hintergasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Pflasterung in der Straße Am Schießrain vornehmen08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hintergasse per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 233/11 vom 29.01.2014
Betreff: Parkverbot Hofhausstraße, Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, auf der rechten Seite der Hofhausstraße, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Hintergasse Parkverbotsschilder aufzustellen.
Begründung: Seinerzeit sollte durch die Erlaubnis von Halte- und Parkmöglichkeiten auf der rechten Seite das zu schnelle Fahren auf der Hofhausstraße in Richtung Wilhelmshöher Straße erschwert und verhindert werden. Zwischenzeitlich musste jedoch festgestellt werden, dass wegen der zu schmalen Bürgersteige gefährliche Verkehrssituationen für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer entstehen. Die ohnehin sehr schmalen Bürgersteige in Seckbach werden durch die Parkmöglichkeit noch stärker eingeschränkt, sodass auf der rechten Seite nun niemand mehr die Bürgersteige nutzen kann. Eine Nutzung auf der gegenüberliegenden linken Seite ist jedoch ebenso wenig hilfreich, da dann die Hofhausstraße in Höhe der Hintergasse in einer gefährlichen Kurve, die schwer einsehbar ist, überquert werden müsste. Die Parkplätze werden auch von großen Campingbussen und überbreiten Wagen genutzt, sodass selbst für normale Fußgängerinnen und Fußgänger kaum Platz auf dem Bürgersteig bleibt. Sollte dies bezweifelt werden, wäre eine Ortsbegehung anzuraten. Schon jetzt liegen zahlreiche Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und Nutzer vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2014OFOF 233/11Parkverbot Hofhausstraße, SeckbackOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2880Parkverbot Hofhausstraße, SeckbachDirektanregung
- 26. Mai 2014STST 720Parkverbot Hofhausstraße, SeckbachStellungnahme
- 3. November 2014Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1420Parkverbot Hofhausstraße, SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats