Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die Sanierung der Berner Straße und Genfer Straße dem Ortsbeirat vorzustellen. Dies soll die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in diesem Bereich unterstützen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Genfer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach28.11.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Einladung von Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates 1515.04.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Genfer Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die Sanierung der Berner Straße und Genfer Straße dem Ortsbeirat vorzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2022OFOF 181/15Sanierung von Berner Straße und Genfer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2851Sanierung von Berner Straße und Genfer StraßeDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 277Sanierung von Berner Straße und Genfer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats