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Eindämmung des unter Strafe stehenden Graffiti-Sprayens im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2008, OM 2846 entstanden aus Vorlage: OF 809/9 vom 20.11.2008

Betreff: Eindämmung des unter Strafe stehenden Graffiti-Sprayens im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was er zur Eindämmung der hohe Sachschäden verursachenden Umtriebe der Sprayer-Szene, die sich in der Veranstaltungseinrichtung Batschkapp trifft, - in Verbindung und Abstimmung mit der dem Land unterstehenden Polizei (dort ist übrigens eine "AG Graffiti" eingerichtet) - und unter eventuellem Einsatz der Stadtpolizei zu unternehmen beabsichtigt.

Begründung: In dem Artikel "Dreck, Graffiti, Scherben" der Frankfurter Neue Presse vom 12.11.2008 wird der Leiter der Stabsstelle Sauberes Frankfurt dahingehend zitiert, dass er wisse, dass sich auch die Sprayer-Szene in der Batschkapp treffe. Das Graffiti-Sprayen als Sachbeschädigung hat in letzter Zeit wieder zugenommen, zumindest im Bereich des nördlichen Endes der Eschersheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2008OFOF 809/9Eindämmung des unter Straferecht stehenden Graffiti-Sprayens im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 4. Dezember 2008Sie sind hier
    OMOM 2846Eindämmung des unter Strafe stehenden Graffiti-Sprayens im Ortsbezirk 9
    Direktanregung
  3. 13. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 317Eindämmung des unter Strafe stehenden Graffiti-Sprayens im Ortsbezirk 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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