Gehwegparken
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Kaiser-Sigmund-Straße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M3404.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eckenheimer Landstraße: Gleiserneuerung ohne Klimaanpassung20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Beseitigung eines Altglascontainers an der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Kaiser-Sigmund-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 99/9 vom 08.08.2011
Betreff: Gehwegparken Innerhalb des Dreiecks Kaiser-Sigmund-Straße, Marbachweg und Eckenheimer Landstraße gibt es ausschließlich Einbahnstraßen und keine Beschilderung, dass auf dem Gehweg geparkt werden darf. In manchen dieser Straßen wird vorschriftsmäßig mit allen vier Rädern auf der Fahrbahn geparkt, in anderen mit zwei Rädern auf dem Gehweg (halbhüftig). Dieser wird dadurch so eingeengt, dass oft weniger als ein Meter Durchgang frei bleibt. Außerdem ist der Aufbau des Gehweges nicht für das schwere Gewicht der Autos ausgelegt, sodass Gehwegschäden entstehen. Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ist gar nicht bewusst, dass es nur bei entsprechender Beschilderung erlaubt ist, auf dem Gehweg zu parken. Darum wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass in den Straßen des Viertels zwischen Kaiser-Sigmund-Straße, Marbachweg und Eckenheimer Landstraße eine Aktion gestartet wird, bei der auf die rechtliche Situation und die Probleme beim Gehwegparken hingewiesen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2011OFOF 99/9GehwegparkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2011Sie sind hierOMOM 279GehwegparkenDirektanregung
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 104GehwegparkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.