Gehwegparken
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 104
Betreff: Gehwegparken Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nur erlaubt, sofern dies durch Markierung oder Beschilderung eindeutig geregelt ist. Nach Ansicht des Magistrats bedarf diese Vorgabe der Straßenverkehrsordnung keiner weiteren, vor allem sanktionslosen, Erläuterung. Der Magistrat wird stattdessen die Einhaltung der Parkordnung verstärkt überwachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2011OFOF 99/9GehwegparkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2011OMOM 279GehwegparkenDirektanregung
- 13. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 104GehwegparkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab