Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhalten
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Emmerich-Josef-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.09.2026.
- Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING23.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Stärkung, Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des Kulturstandorts Höchst11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Emmerich-Josef-Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2786 entstanden aus Vorlage: OF 905/6 vom 06.01.2014
Betreff: Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhalten Der Magistrat wird gebeten, bei Erteilung einer Baugenehmigung für das beim Magistrat unter "Emmerich-Josef-Straße 68" geführte Wohnbauprojekt darauf zu achten, dass der Baumbestand weitgehend erhalten bleibt. Das Verfahren soll durch einen Baumgutachter begleitet werden. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass die Bebauung so genehmigt und ausgeführt wird, dass nicht noch im Nachhinein Bäume gefällt werden müssen, für die seitens der Unteren Naturschutzbehörde eigentlich keine Fällgenehmigung erteilt wurde.
Begründung: Anwohner haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass durch die geplante Bebauung einer Baulücke mehrere sehr große Laubbäume in ihrem Bestand gefährdet sind. Aufgrund der Bauvoranfrage wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigung für drei Kastanien in Aussicht gestellt. Die beantragte Fällgenehmigung für zwei weitere Bäume wurde jedoch versagt. Außerdem wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, dass einige andere Bäume sehr nah am Gebäude stehen würden und unklar ist, ob sie so auf Dauer überleben könnten bzw. bei den Bauarbeiten beschädigt würden. Derzeit (Stand 06.01.2014) liegt der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt noch kein Bauantrag vor, sodass auch noch keine rechtsgültige Fällgenehmigung vorliegt. Es ist auch noch unklar, wie der Bauherr mit der versagten Fällgenehmigung für zwei Bäume und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, Umplanungen vorzunehmen, umgeht. Eine Wohnbebauung in einer solchen Baulücke ist prinzipiell zu begrüßen. Dies bringen auch die Anwohner zum Ausdruck. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass eine solche Bebauung nicht zu massiv ausfällt. Die Bäume lassen durchaus Platz für eine angemessene Bebauung des Grundstücks, die sich dann auch sehr gut in das Gesamtbild einfügen würde. Nicht nur aus Gründen des Naturschutzes, sondern auch aus städtebaulichen Gründen ist eine Verdichtung des Wohngebiets abzulehnen, die die Wohnqualität in der Umgebung deutlich senkt (und dies wäre der Fall, wenn so massiv gebaut wird, dass kein Platz für die Bäume mehr bleibt). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2014OFOF 905/6Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2014Sie sind hierOMOM 2786Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhaltenDirektanregung
- 7. April 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 476Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats