Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhalten
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Emmerich-Josef-Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.09.2026.
- Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING23.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Stärkung, Weiterentwicklung und Zukunftssicherung des Kulturstandorts Höchst11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Emmerich-Josef-Straße per E-MailBegründung
- Bäume weitgehend erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass bei Erteilung einer Baugenehmigung für das beim Magistrat unter "Emmerich-Josef-Straße 68" geführte Wohnbauprojekt darauf geachtet wird, dass der Baumbestand weitgehend erhalten wird. Das Verfahren soll durch einen Baumgutachter begleitet werden. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass die Bebauung so genehmigt und ausgeführt wird, dass nicht noch im Nachhinein Bäume gefällt werden müssen, für die seitens der Unteren Naturschutzbehörde eigentlich keine Fällgenehmigung erteilt wurde. Begründung: Anwohner haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass durch die geplante Bebauung einer Baulücke mehrere sehr große Laubbäume in ihrem Bestand gefährdet sind. Aufgrund der Bauvoranfrage wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigung für drei Kastanien in Aussicht gestellt. Die beantragte Fällgenehmigung für zwei weitere Bäume wurde jedoch versagt. Außerdem wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde darauf hin gewiesen, dass einige andere Bäume sehr nah am Gebäude stehen würden und unklar ist, ob sie so auf Dauer überleben könnten bzw. bei den Bauarbeiten beschädigt würden. Derzeit (Stand 6.1.2014) liegt der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt noch kein Bauantrag vor, so dass auch noch keine rechtsgültige Fällgenehmigung vorliegt. Es ist auch noch unklar, wie der Bauherr mit der versagten Fällgenehmigung für zwei Bäume und der daraus sich ergebenden Notwendigkeit, Umplanungen vorzunehmen, umgeht. Wohnbebauung in einer solchen Baulücke ist prinzipiell zu begrüßen. Dies bringen auch die Anwohner zum Ausdruck. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass eine solche Bebauung nicht zu massiv ausfällt. Die Bäume lassen durchaus Platz für eine angemessene Bebauung des Grundstücks, die sich dann auch sehr gut in das Gesamtbild einfügen würde. Nicht nur aus Gründen des Naturschutzes, auch aus städtebaulichen Gründen ist eine Verdichtung des Wohngebiets, die die Wohnqualität in der Umgebung deutlich senkt, (und dies wäre der Fall, wenn so massiv gebaut wird, dass kein Platz für die Bäume mehr bleibt), abzulehnen.
Inhalt
Antrag vom 06.01.2014, OF 905/6
Betreff: Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass bei Erteilung einer Baugenehmigung für das beim Magistrat unter "Emmerich-Josef-Straße 68" geführte Wohnbauprojekt darauf geachtet wird, dass der Baumbestand weitgehend erhalten wird. Das Verfahren soll durch einen Baumgutachter begleitet werden. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass die Bebauung so genehmigt und ausgeführt wird, dass nicht noch im Nachhinein Bäume gefällt werden müssen, für die seitens der Unteren Naturschutzbehörde eigentlich keine Fällgenehmigung erteilt wurde.
Begründung: Anwohner haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass durch die geplante Bebauung einer Baulücke mehrere sehr große Laubbäume in ihrem Bestand gefährdet sind. Aufgrund der Bauvoranfrage wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigung für drei Kastanien in Aussicht gestellt. Die beantragte Fällgenehmigung für zwei weitere Bäume wurde jedoch versagt. Außerdem wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde darauf hin gewiesen, dass einige andere Bäume sehr nah am Gebäude stehen würden und unklar ist, ob sie so auf Dauer überleben könnten bzw. bei den Bauarbeiten beschädigt würden. Derzeit (Stand 6.1.2014) liegt der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt noch kein Bauantrag vor, so dass auch noch keine rechtsgültige Fällgenehmigung vorliegt. Es ist auch noch unklar, wie der Bauherr mit der versagten Fällgenehmigung für zwei Bäume und der daraus sich ergebenden Notwendigkeit, Umplanungen vorzunehmen, umgeht. Wohnbebauung in einer solchen Baulücke ist prinzipiell zu begrüßen. Dies bringen auch die Anwohner zum Ausdruck. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass eine solche Bebauung nicht zu massiv ausfällt. Die Bäume lassen durchaus Platz für eine angemessene Bebauung des Grundstücks, die sich dann auch sehr gut in das Gesamtbild einfügen würde. Nicht nur aus Gründen des Naturschutzes, auch aus städtebaulichen Gründen ist eine Verdichtung des Wohngebiets, die die Wohnqualität in der Umgebung deutlich senkt, (und dies wäre der Fall, wenn so massiv gebaut wird, dass kein Platz für die Bäume mehr bleibt), abzulehnen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2014Sie sind hierOFOF 905/6Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2014OMOM 2786Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhaltenDirektanregung
- 7. April 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 476Bauprojekt Emmerich-Josef-Straße 68 - Bäume weitgehend erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP