Keimbelastung des Eschbachs - Verhandlungen mit Bad Homburg einleiten
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 147/15 vom 01.02.2018
Betreff: Keimbelastung des Eschbachs - Verhandlungen mit Bad Homburg einleiten Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Stadtverwaltung von Bad Homburg Verhandlungen mit dem Ziel einzuleiten, die Kläranlage Ober-Eschbach um eine vierte Stufe zur Reduzierung der Keimbelastung des Abwassers zu erweitern; 2. bei der Stadtverwaltung von Bad Homburg Auskünfte über die Belastung der Kläranlage in Ober-Eschbach durch das Abwasser des Kreiskrankenhauses Bad Homburg einzuholen.
Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung war ein Vertreter der Stadt Bad Homburg zu Gast und berichtete u. a. über die Belastung des Abwassers der Kläranlage Bad Homburg durch Keime. Hierbei wurde deutlich, dass die Stadt Bad Homburg nicht willens ist, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus in die Kläranlage zu investieren, obwohl die technischen Möglichkeiten für eine bessere Reinigung des Abwassers gegeben sind. Dies ist zum Schaden der Bevölkerung, nicht nur von Nieder-Eschbach. Weiterhin wurde deutlich, dass möglicherweise die Kläranlage in Ober-Eschbach durch das Kreiskrankenhaus mit Resten von Antibiotika belastet wird, was die Gefahr der Entstehung multiresistenter Keime begünstigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2018OFOF 147/15Keimbelastung des Eschbachs - Verhandlungen mit Bad Homburg einleitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2018Sie sind hierOMOM 2724Keimbelastung des Eschbachs - Verhandlungen mit Bad Homburg einleitenDirektanregung
- 14. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 882Keimbelastung des Eschbachs - Verhandlungen mit Bad Homburg einleitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats