Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung der Möglichkeit, beschädigte Parkplätze im Ortsbezirk 10 zu entsiegeln und mit Rasengittersteinen auszustatten. Dies soll die Wasseraufnahmefähigkeit bei Starkregenereignissen verbessern und die städtische Kanalisation entlasten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Parkplätze, die aufgrund von Beschädigung o. Ä . erneuert werden müssen oder vor der Reparatur stehen, entsiegelt und mit Rasengittersteinen bestückt werden können.
Begründung
In Fällen von Starkregenereignissen ist die Aufnahmefähigkeit von Wasser unerlässlich. Die Versickerungsfähigkeit kann die Überlastung der städtischen Kanalisation verhindern. Im Antrag NR 370 wurde bereits das Entsiegelungskonzept der Stadt vorgestellt, das hiermit auf den Ortbezirk 10 angewendet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2022OFOF 395/10Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2022Sie sind hierOMOM 2698Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 163Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats