Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft bei der Planung der Erneuerung des öffentlichen Straßenraums die Möglichkeit von Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Tragfähigkeit, Haltbarkeit und Barrierefreiheit zu gewährleisten sowie Maßnahmen zur Nutzung von Regenwasser zu integrieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der Planung der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums prüft der Magistrat grundsätzlich bereits in der Vorplanung, ob Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen möglich sind und berücksichtigt diese gegebenenfalls. Im Zuge der weiterführenden Planung werden Maßnahmen zur Bewirtschaftung oder zur Nutzung des Regenwassers im Sinne des Schwammstadt-Konzeptes geprüft.
Grundsätzlich werden bei der Planung und Dimensionierung von Bereichen des öffentlichen Raumes die Tragfähigkeit und die Haltbarkeit genauso berücksichtigt wie die Barrierefreiheit und die Qualität der Oberflächen sowie Maßnahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung gemäß den technischen Regelwerken.
Der Magistrat wird daher bei konkreten Maßnahmen eine Entsiegelung von Flächen des öffentlichen Raumes stets in diesem Kontext betrachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2022OFOF 395/10Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2022OMOM 2698Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 163Entsiegelung von Parkplätzen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab