Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 aufzufordern, den Pflanzenbewuchs zurückzuschneiden, um den Fußweg passierbar zu machen. Dies ist notwendig, da die Vegetation die Nutzung des Gehwegs stark einschränkt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 aufzufordern, den von der Liegenschaft ausgehenden Pflanzenbewuchs derart zurückzuschneiden, dass der vor der Liegenschaft befindliche Fußweg wieder passierbar wird.
Begründung
Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg 73 steht schon seit längerer Zeit leer. Das auf dem Grundstück befindliche Haus verfällt zusehends. Mittlerweile bewuchert die von der Liegenschaft ausgehende Vegetation den vor der Liegenschaft befindlichen Gehweg derart, dass eine Nutzung desselben stark eingeschränkt ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig soll sich der Magistrat dafür einsetzen, dass das Land Hessen eine Regelung trifft, die das dauerhafte Leerstehenlassen von Wohnräumen untersagt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2022OFOF 520/5Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 9. September 2022Sie sind hierOMOM 2676Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machenDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 286Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats