Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 zur Pflege des Fußwegs zu bewegen, um die Passierbarkeit zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die Vegetation den Gehweg stark einschränkt und die Liegenschaft seit längerer Zeit leer steht.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 aufzufordern den von der Liegenschaft ausgehenden Pflanzenbewuchs derart zurückzuschneiden, dass der vor der Liegenschaft befindliche Fußweg wieder passierbar wird.
Begründung
Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg 73 steht schon seit längerer Zeit leer. Das auf dem Grundstück befindliche Haus verfällt zusehends. Mittlerweile bewuchert die von der Liegenschaft ausgehende Vegetation den vor der Liegenschaft befindlichen Gehweg derart, dass eine Nutzung desselben stark eingeschränkt ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig soll sich der Magistrat dafür einsetzen, dass das Land Hessen eine Regelung trifft, die das dauerhafte Leerstehenlassen von Wohnräumen untersagt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juli 2022Sie sind hierOFOF 520/5Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 9. September 2022OMOM 2676Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machenDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 286Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme