Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine barrierefreie Rampe zwischen der Thielenstraße und der Maybachbrücke zu bauen. Dies ist notwendig, um die Erreichbarkeit für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern und ein Hindernis zu beseitigen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Thielenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Vollständiger und sicherer Ausbau des Gehwegs in der Thielenstraße19.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Papierkörbe an der ehemaligen Batschkapp – Brücke über die MainWeserBahn zwischen Thielenstraße und Maybachstraße07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße)13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Thielenstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme vom 29.04.2019, ST 790, versprochenen Bau nunmehr zeitnah umzusetzen, um eine barrierefreie Lösung für die Treppe, die die Thielenstraße mit der Maybachbrücke verbindet, zu schaffen.
Begründung
Die Treppe ist der kürzeste Weg zur Maybachbrücke und damit zu dem zukünftigen S-Bahnsteig. In der jetzigen Form stellt sie ein Hindernis für alle Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen dar und verhindert die barrierefreie Erreichbarkeit der Maybachbrücke über die Thielenstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2018STST 24Eine Rampe statt der Treppe zwischen der Maybachbrücke und der ThielenstraßeStellungnahme
- 31. Mai 2018OFOF 479/9Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2018OMOM 3372Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeDirektanregung
- 1. Oktober 2018STST 1926Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeStellungnahme
- 4. März 2019STST 516Eine Rampe statt der Treppe zwischen der Maybachbrücke und der ThielenstraßeStellungnahme
- 29. April 2019STST 790Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeStellungnahme
- 27. Mai 2021OFOF 33/9Rampe Thielenstraße-MaybachbrückeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Mai 2021OFOF 34/9Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. Juni 2021OFOF 46/9Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 10. Juni 2021Sie sind hierOMOM 264Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeDirektanregung
- 11. Oktober 2021STST 1870Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeStellungnahme
- 11. Oktober 2021STST 1871Schaffung Zweirichtungsradweg auf der MaybachbrückeStellungnahme
- 14. März 2022OFOF 220/9Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2022OMOM 1909Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeDirektanregung
- 8. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 235 WochenSTST 1587Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats