Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße
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Thielenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Vollständiger und sicherer Ausbau des Gehwegs in der Thielenstraße19.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Papierkörbe an der ehemaligen Batschkapp – Brücke über die MainWeserBahn zwischen Thielenstraße und Maybachstraße07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße)13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 790
Betreff: Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße Der Magistrat entspricht der Anregung und plant derzeit den Bau einer Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße. Da aufgrund der Platzverhältnisse und weiterer Rahmenbedingungen die Realisierung der Rampe mit einem erhöhten Planungsaufwand verbunden ist, steht der Magistrat in enger Abstimmung mit der Mainova AG, der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Aktuell werden verschiedene Voruntersuchungen vorgenommen: Durch die Nähe zum Umspannwerk der Mainova AG befinden sich zahlreiche Leitungstrassen auf der Fläche, die überbaut werden müssen. Außerdem wird das Fundament des Fahrleitungsmastes der VGF durch eine Suchschachtung aufgenommen. Eine verbindliche Aussage zur baulichen und zeitlichen Umsetzung kann daher noch nicht exakt getroffen werden. Voraussichtlich wird die Maßnahme bis Ende 2019 realisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3372 — Direktanregung vom 14. Juni 2018.