Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine barrierefreie Rampe zwischen der Thielenstraße und der Maybachbrücke zu bauen, um die Erreichbarkeit für Fahrradfahrer und Fußgänger zu verbessern. Dies ist notwendig, da die bestehende Treppe ein Hindernis darstellt und die barrierefreie Nutzung der Maybachbrücke verhindert.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Thielenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Vollständiger und sicherer Ausbau des Gehwegs in der Thielenstraße19.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Papierkörbe an der ehemaligen Batschkapp – Brücke über die MainWeserBahn zwischen Thielenstraße und Maybachstraße07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beseitigung einer Gefahrenstelle am oberen Treppenzugang zur Fußgängerbrücke zwischen Eschersheimer Landstraße und Maybachstraße (Seite Thielenstraße)13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Thielenstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird erneut um eine barrierefreie Lösung, die auch für Fahrradfahrer nutzbar ist, für die Treppe, die die Thielenstraße mit der Maybachbrücke verbindet, gebeten, die immer noch nicht umgesetzt wurde.
In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1870, wurde davon ausgegangen, dass der Bau einer Rampe bis Ende 2021 abgeschlossen sein könnte. Bis zum heutigen Tag ist nichts passiert.
Begründung
Die Treppe ist der kürzeste Weg zur Maybachbrücke und damit zu dem zukünftigen S-Bahnsteig. In der jetzigen Form stellt sie ein Hindernis für alle Fahrradfahrer und Fußgänger mit Rollator und Kinderwagen dar und verhindert die barrierefreie Erreichbarkeit der Maybachbrücke über die Thielenstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2018STST 24Eine Rampe statt der Treppe zwischen der Maybachbrücke und der ThielenstraßeStellungnahme
- 31. Mai 2018OFOF 479/9Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2018OMOM 3372Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeDirektanregung
- 1. Oktober 2018STST 1926Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeStellungnahme
- 29. April 2019STST 790Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeStellungnahme
- 27. Mai 2021OFOF 34/9Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Mai 2021OFOF 33/9Rampe Thielenstraße-MaybachbrückeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2021OFOF 46/9Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 10. Juni 2021OMOM 264Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeDirektanregung
- 11. Oktober 2021STST 1871Schaffung Zweirichtungsradweg auf der MaybachbrückeStellungnahme
- 11. Oktober 2021STST 1870Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeStellungnahme
- 14. März 2022OFOF 220/9Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. März 2022Sie sind hierOMOM 1909Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeDirektanregung
- 8. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 235 WochenSTST 1587Rampe zwischen Maybachbrücke und ThielenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats