Information über Mietpreisbremse
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Informationsblatt zur Mietpreisbremse zu entwickeln und dieses bei Anmeldungen auszuhändigen. Dies soll dazu beitragen, dass Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte informiert werden und mögliche Rückzahlungen nicht versäumen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- in der Stabsstelle Mieterschutz ein Informationsblatt zur Mietpreisbremse zu entwickeln und
- dieses Informationsblatt bei jeder Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung an die meldenden Personen auszuhändigen.
Begründung
Zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten gilt seit 2015 in vielen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die sogenannte Mietpreisbremse. Vermieterinnen und Vermieter dürfen, wenn sie ihre Wohnung erneut vermieten, nur eine Miete fordern oder vereinbaren, die maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Für Verträge, die ab April 2020 abgeschlossen wurden, können Mieterinnen und Mieter sogar rückwirkend für 30 Monate eine Rückerstattung der überhöhten Miete verlangen. Leider kennen viele Menschen diese Regelungen nicht, fordern aus dem Grund ihr Recht nicht ein und verzichten so zum Teil auf hohe Rückzahlungen. Deshalb muss dazu in Frankfurt eine umfassende Informationskampagne gestartet werden. Hilfreich wäre es, dass bei An- oder Ummeldungen im Ortsbezirk 1 ein Informationsblatt dazu ausgegeben wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2022OFOF 576/1Information über MietpreisbremseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. September 2022Sie sind hierOMOM 2632Information über MietpreisbremseDirektanregung
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 220Information über MietpreisbremseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats