Information über Mietpreisbremse
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Entwicklung eines Informationsblattes zur Mietpreisbremse, um die Mieter*innen über ihre Rechte zu informieren. Dies soll dazu beitragen, dass mehr Menschen ihre Ansprüche auf Rückerstattungen überhöhter Mieten geltend machen können.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,
- in der Stabsstelle Mieterschutz ein Informationsblatt zur Mietpreisbremse zu entwickeln.
- dieses Informationsblatt bei jeder Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung an die meldenden Personen auszuhändigen.
Begründung
Zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten gilt seit 2015 in vielen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die so genannte Mietpreisbremse. Vermieter*innen dürfen, wenn sie ihre Wohnung erneut vermieten, nur eine Miete fordern oder vereinbaren, die maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Für Verträge, die ab April 2020 abgeschlossen wurden, können Mieter*innen sogar rückwirkend für 30 Monate eine Rückerstattung der überhöhten Miete verlangen. Leider kennen viele Menschen diese Regelungen nicht, fordern aus dem Grund ihr Recht nicht ein und verzichten so zum Teil auf hohe Rückzahlungen. Deshalb muss dazu in Frankfurt eine umfassende Informationskampagne gestartet werden. Hilfreich wäre es, dass bei An- oder Ummeldungen im Ortsbezirk 1 ein Informationsblatt dazu ausgegeben wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2022Sie sind hierOFOF 576/1Information über MietpreisbremseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. September 2022OMOM 2632Information über MietpreisbremseDirektanregung
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 220Information über MietpreisbremseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die PARTEI (= Ablehnung)