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Kostenloses Leitungswasser

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
58 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Restaurants und ähnliche Einrichtungen zu verpflichten, kostenloses Leitungswasser anzubieten. Dies soll den Zugang zu Wasser für alle verbessern und die Gesundheit der Gäste fördern, insbesondere in heißen Sommermonaten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Restaurants, Bars, Klubs, Kantinen und Verpflegungsdienste zu verpflichten, ihren Gästen zusätzlich zu deren Bestellung kostenlos Leitungswasser zur Verfügung zu stellen. Dabei soll unter anderem die Möglichkeit geprüft werden, im Rahmen z. B. einer Gaststättenerlaubnis oder einer Schankerlaubnis entsprechende Auflagen zu machen.

Begründung

In der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie -EU- 2020/2184 vom 16.12.2020), welche am 12. Januar 2021 beschlossen wurde und bis zum 12. Januar. 2023 in Nationales Recht umgesetzt werden muss, wird folgendes Ziel formuliert: "[D]ie Mitgliedstaaten [treffen] unter Berücksichtigung der lokalen, regionalen und kulturellen Aspekte und Umstände der Wasserverteilung alle notwendigen Maßnahmen, um den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle, insbesondere für nach Maßgabe der Mitgliedstaaten benachteiligte Gruppen und Gruppen am Rand der Gesellschaft, zu verbessern bzw. aufrechtzuerhalten." Zum Erreichen dieses Ziels wird in der Richtlinie lediglich vorgeschlagen, die kostenlose Bereitstellung von Leitungswasser in Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten anzuregen. Dieser Vorschlag geht nicht weit genug, da er auf die Freiwilligkeit der oben genannten Dienstleister beruht. Leitungswasser in Deutschland hat herausragende Qualität und kostet pro Liter weniger als einen Cent. Gerade in den heißen Sommermonaten ist die Einnahme von genügend Wasser äußerst wichtig für die Gesundheit, jedoch sind die Preise für Mineralwasser in den meisten Gaststätten extrem hoch, oft kostet es dort mehr als Softdrinks. Dadurch, dass zusätzlich zu der Bestellung kostenlos Leitungswasser bereitgestellt wird, kann gleichzeitig die Gesundheit der Gäste und die Akzeptanz für Leitungswasser in der Gesellschaft gefördert werden, ohne die Gaststätten finanziell stark zu belasten. Dieses Vorgehen ist in vielen anderen Ländern wie Österreich oder Italien bereits gängige Praxis, Deutschland sollte diesen Beispielen folgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2022OFOF 573/1Kostenloses LeitungswasserOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. September 2022Sie sind hier
    OMOM 2630Kostenloses Leitungswasser
    Direktanregung
  3. 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1999Kostenloses LeitungswasserStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 1
Sitzung 17 · 24.01.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 18 · 21.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 20 · 02.05.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

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