Schutz des Mainbogens, seiner Flora, Fauna und seines Grundwassers
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, für die folgende Pflanzperiode 2023 dafür Sorge zu tragen, dass entlang der Agrarflächen im Fechenheimer Mainbogen (wie das laut Magistrat aus seiner Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 880, schon in den 90er-Jahren möglich war, Zitat: "[...] z. T. als Wiesenstreifen entlang der Äcker [...]") Bienen- und Blühstreifen angelegt werden, um die Bienenpopulation und Artenvielfalt im Rhein-Main-Gebiet im globalen und im Fechenheimer Mainbogen im lokalen Sinne zu unterstützen. Der Anbau unter Folie ist auf den Agrarflächen, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt befinden, so lange zu unterbinden, bis gewährleistet werden kann, dass herumfliegende Folienfetzen nicht in die Nahrungskette der Fauna, in die Natur und in die angrenzenden Wohngebiete gelangen und die Entstehung von Mikroplastik ausgeschlossen werden kann. Außerdem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Ergebnisse die laut Stellungnahme vom 19.04.2021, ST 880, seit 15 Monaten laufende Prüfung der Unteren Naturschutzbehörde, ob die Verwendung von Folien einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder die Landschaftsschutzgebietsverordnung darstellt, ergeben hat. Gemäß dem durch das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erteilten Hinweis auf die schlechte Grundwasserqualität bzw. die schlechte chemischen Qualität des Grundwasserkörpers im Fechenheimer Mainbogen (laut Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 258), ist unverzüglich den EU-Richtlinien zu folgen und der Eintrag weiterer Nitrat-Grenzwert gefährdender Stoffe massiv einzuschränken bzw. zu unterbinden. Mittelfristig sollte eine Intensivlandwirtschaft im heutigen Maße im Mainbogen unterbunden werden.
Begründung
Die heutige Bewirtschaftung des Mainbogens widerspricht den Zielen des Landschaftsschutzes, den EU-Richtlinien für den Grundwasserschutz und den Renaturierungszielen und -bemühungen der Stadt Frankfurt und ist somit nicht zielführend in deren Sinne. Eine Umstellung auf extensive Landwirtschaft im Gebiet des Fechenheimer Mainbogens ist bei Betrachtung aller Fakten alternativlos.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2019OFOF 619/11Wasserqualität des Grundwassers im Fechenheimer MainbogenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2019VV 1455Wasserqualität des Grundwassers im Fechenheimer MainbogenAnfrage
- 7. Februar 2020STST 258Wasserqualität des Grundwassers im Fechenheimer MainbogenStellungnahme
- 11. Januar 2021OFOF 802/11Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines GrundwassersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2021OMOM 7190Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines GrundwassersDirektanregung
- 19. April 2021STST 880Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines GrundwassersStellungnahme
- 14. August 2022OFOF 318/11Schutz des Mainbogens, seiner Flora, Fauna und seines GrundwassersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2022Sie sind hierOMOM 2548Schutz des Mainbogens, seiner Flora, Fauna und seines GrundwassersDirektanregung
- 25. November 2022Antwort des Magistrats · nach 163 WochenSTST 2662Schutz des Mainbogens, seiner Flora, Fauna und seines GrundwassersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats