Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines Grundwassers
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt das Anliegen des Ortsbeirates 11 zur extensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Fechenheimer Mainbogen. Es sollen weitere Renaturierungsmaßnahmen folgen, jedoch sind die vorgeschlagenen Bienen- und Blühstreifen aufgrund privater Grundstücke derzeit nicht umsetzbar. Eine Prüfung der Verwendung biologisch abbaubarer Folien im Maisanbau wird ebenfalls in Auftrag gegeben.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt im Grundsatz das Anliegen des Ortsbeirates 11, die landwirtschaftliche Nutzung im Fechenheimer Mainbogen weiter zu extensivieren, siehe auch die zitierte Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020 (ST 258). Der Magistrat verfolgt dieses Ziel im möglichen Rahmen seit Langem. So wurden z.B. im Fechenheimer Mainbogen seit Beginn der 1990er Jahre rund 20 Hektar extensive Wiesenfläche auf vorherigen Ackerflächen entwickelt, z.T. als Wiesenstreifen entlang der Äcker. Weitere Renaturierungsmaßnahmen sollen nach Abschluss des aktuell für den Fechenheimer Mainbogens laufenden Flurbereinigungsverfahrens folgen. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Bienen- und Blühstreifen entlang der Ackerflächen sind derzeit von Seiten des Magistrats nicht realisierbar, da diese auf zahlreichen privaten Grundstücken verlaufen würden, über die die Stadt nicht verfügen kann. Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens werden die Grundstücke derart getauscht, dass später entlang der neuen und der bereits vorhandenen Wege breite extensive Grünstreifen zu den Äckern hin angelegt werden können. Auch bezüglich des Verbots der im Maisanbau eingesetzten biologisch abbaubaren Folien gibt es aktuell keine Handhabe - wohl wissend, dass die Folienbahnen und vor allem die durch Verrottung entstehenden Folienfetzen zu Ärgernissen vor Ort führen. Inwieweit die Verwendung der Folien, die zur Verfrühung der Reifezeit von Mais oder Erdbeeren eingesetzt werden, einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder die Landschaftsschutzgebietsverordnung darstellt, bedarf einer umfangreichen und zeitintensiven naturschutzrechtlichen Recherche und Beurteilung. Die Untere Naturschutzbehörde wird eine diesbezügliche Prüfung vornehmen und das Ergebnis dem Ortsbeirat übermitteln, sobald es vorliegt. Die in Hessen vorhandenen 128 Grundwasserkörper haben eine mittlere Fläche von jeweils 170 km2. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Grundwasserkörper DEHE 2470_3202 mit einer Größe von 222 km2. Aufgrund dieser Größe des Grundwasserkörpers ist die Ursache der Nitratbelastung nicht bestimmten Flächen zuzuordnen. Auf der Basis einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise wurden Gebiete mit Nitratbelastungen in Hessen detaillierter ausgewiesen. Grundlage hierfür ist die ‚Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsabgrenzung' vom 10.11.2020. Auf der Grundlage dieser Vorgehensweise lassen sich nitratbelastete Gebiete abgrenzen und betrachten. Der Düngemitteleinsatz lässt sich dann auf diesen Flächen besser steuern und überwachen. Federführend bei der Überwachung sind hierbei die jeweiligen Behörden der Landwirtschaftsverwaltung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2019OFOF 619/11Wasserqualität des Grundwassers im Fechenheimer MainbogenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2019VV 1455Wasserqualität des Grundwassers im Fechenheimer MainbogenAnfrage
- 7. Februar 2020STST 258Wasserqualität des Grundwassers im Fechenheimer MainbogenStellungnahme
- 11. Januar 2021OFOF 802/11Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines GrundwassersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2021OMOM 7190Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines GrundwassersDirektanregung
- 19. April 2021Sie sind hierSTST 880Schutz des Mainbogens, seiner Flora und Fauna sowie seines GrundwassersStellungnahme
- 14. August 2022OFOF 318/11Schutz des Mainbogens, seiner Flora, Fauna und seines GrundwassersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2022OMOM 2548Schutz des Mainbogens, seiner Flora, Fauna und seines GrundwassersDirektanregung
- 25. November 2022Antwort des Magistrats · nach 163 WochenSTST 2662Schutz des Mainbogens, seiner Flora, Fauna und seines GrundwassersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab