Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Leerstand in der Weimarer Straße und den Kirchwiesenwegen zu beenden und gegebenenfalls seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da der Wohnungsleerstand seit vielen Jahren besteht und als inakzeptabel angesehen wird.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- sich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Anwesen
- der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28;
- des Oberen Kirchwiesenwegs 22;
- des Unteren Kirchwiesenwegs 16 und 18
ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden;
- sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich diesen gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen.
Begründung
Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand ist inakzeptabel und bedarf einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Es wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, die Immobilien an dieser Stelle prüfen zu lassen, ob hier Wohnraum wiederhergestellt werden kann, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2022OFOF 155/15Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2522Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beendenDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2527Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats