Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beenden
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Leerstand der Gebäude in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 zu beenden und gegebenenfalls seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Dies soll durch Gespräche mit der Eigentümerin der Immobilien geschehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- sich mit der Eigentümerin der Anwesen der Weimarer Straße 22, 24 und 25 ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden;
- sofern die Eigentümerin keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes hat, sich dieser gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen.
Begründung
Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand sind akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist zwar nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, dies an dieser Stelle zu prüfen, sofern die Eigentümerin selbst keine eigenen Ambitionen hat, hier Wohnraum wiederherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2022Sie sind hierOFOF 155/15Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24 und 25 beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juli 2022OMOM 2522Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beendenDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2527Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme