Händlerfreundliche Baumaßnahmen in der Innenstadt
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert den Magistrat auf, Bau- und Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt so zu gestalten, dass der stationäre Einzelhandel nicht negativ beeinträchtigt wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund des anhaltenden Ladensterbens und der Schließung traditioneller Geschäfte.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Bau- und Sanierungsmaßnahmen so zu genehmigen und zu überwachen, dass der stationäre Einzelhandel in der Innenstadt möglichst nicht negativ beeinträchtigt wird. Händler sind mit angemessener Vorlaufzeit vor Baumaßnahmen zu informieren. Ebenso sollen die Händler beispielsweise durch das Anbringen von Hinweistafeln dabei unterstützt werden, dass Kunden den Weg zu den Geschäften finden.
Begründung
Seit Jahren wird das Ladensterben in der Innenstadt beklagt. Die Frankfurter Innenstadt verliert immer mehr alteingesessene Familienbetriebe. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass der Magistrat es zulässt, dass ein bekannter Einzelhändler Frankfurts, Schirm Klippel, seinen Laden aufgrund von ungünstig aufgestellten Bauzäunen wegen Sanierung der Katharinenkirche nach 124 Jahren schließen muss - das letzte Fachgeschäft für Schirme in Hessen. Auch weitere Händler haben sich beklagt. Die Presse berichtete.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2022OFOF 486/1Händlerfreundliche Baumaßnahmen in der InnenstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2414Händlerfreundliche Baumaßnahmen in der InnenstadtDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2522Händlerfreundliche Baumaßnahmen in der InnenstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats