Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert, dass der Magistrat weiterhin Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7 erteilt. Dies ist notwendig, da in der Vergangenheit solche Genehmigungen nicht mehr erteilt wurden, was die Durchführung von Veranstaltungen wie der Rödelheimer Musiknacht und Gottesdiensten im Brentanopark beeinträchtigt hat.
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Solmspark — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Trampelpfade im Solmspark16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Trinkbrunnen im Ortsbezirk 705.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zuschuss Rödelheimer Mühle21.10.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Ein Großteil der Parkanlagen im Ortsbezirk 7 ist als Landschaftsschutzgebiet der Zone II ausgewiesen. Die trifft z. B. fast komplett auf den Solmspark und den Brentanopark zu.
Gemäß der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" aus dem Jahr 2010 bedarf die Durchführung von Veranstaltungen in diesem Bereich einer besonderen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.
Der Ortsbeirat begrüßt diesen Genehmigungsvorbehalt ausdrücklich. Bislang wurden solche Ausnahmegenehmigungen auch in begründeten Einzelfällen erteilt. Leider wurden diese Genehmigungen in jüngster Vergangenheit nicht mehr erteilt. So konnte im Solmspark keine Veranstaltung der Rödelheimer Musiknacht mehr durchgeführt werden, und ab dem kommenden Jahr dürfen im Brentanopark auch keine Gottesdienste mehr durchgeführt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Veranstaltungen, die zeitlich und räumlich sehr begrenzt sind, und für die keine Eingriffe in die Natur vorgenommen werden müssen. Sie sind mit einer normalen intensiven Nutzung des Parks z. B. am Wochenende vergleichbar. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen auch weiterhin in den Parks der Stadt Frankfurt möglich sein sollten.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Veranstaltungen erteilt werden. Der Ortsbeirat fordert, dass vor einer Entscheidung die Möglichkeit einer Beratung von Antragstellenden und Ortsbeirat besteht, zum Beispiel in Form eines Ortstermins. Bei Bedarf können Ausschlussflächen definiert werden.
Begründung
den Parkanlagen des Ortsbezirks 7 Ein Großteil der Parkanlagen im Ortsbezirk 7 ist als Landschaftsschutzgebiet der Zone II ausgewiesen. Die trifft z. B. fast komplett auf den Solmspark und den Brentanopark zu. Gemäß der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" aus dem Jahr 2010 bedarf die Durchführung von Veranstaltungen in diesem Bereich einer besonderen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Der Ortsbeirat begrüßt diesen Genehmigungsvorbehalt ausdrücklich. Bislang wurden solche Ausnahmegenehmigungen auch in begründeten Einzelfällen erteilt. Leider wu rden diese Genehmigungen in jüngster Vergangenheit nicht mehr erteilt. So konnte im Solmspark keine Veranstaltung der Rödelheimer Musiknacht mehr durchgeführt werden, und ab dem kommenden Jahr dürfen im Brentanopark auch keine Gottesdienste mehr durchgeführt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Veranstaltungen, die zeitlich und räumlich sehr begrenzt sind, und für die keine Eingriffe in die Natur vorgenommen werden müssen. Sie sind mit einer normalen intensiven Nutzung des Parks z. B. am Wochenende vergleichbar. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen auch weiterhin in den Parks der Stadt Frankfurt möglich sein sollten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2022OFOF 178/7Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP
- 28. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2341Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7Direktanregung
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2272Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats