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Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7

Vorlagentyp: OFGRÜNECDUSPDdie_farbechten-LINKE.
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert, dass auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7 erteilt werden. Dies ist notwendig, da solche Veranstaltungen keine Eingriffe in die Natur erfordern und mit der normalen Nutzung der Parks vergleichbar sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Ein Großteil der Parkanlagen im Ortsbezirk 7 sind als Landschaftsschutzgebiete der Zone II ausgewiesen. Die trifft z.B. fast komplett auf den Solmspark und den Brentanopark zu.

Gemäß der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" aus dem Jahr 2010 bedarf die Durchführung von Veranstaltungen in diesem Bereich einer besonderen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.

Der Ortsbeirat begrüßt diesen Genehmigungsvorbehalt ausdrücklich. Bislang wurden solche Ausnahmegenehmigungen auch in begründeten Einzelfällen erteilt. Leider werden diese Genehmigungen in jüngster Vergangenheit nicht mehr erteilt. So konnte im Solmspark keine Veranstaltung der "Rödelheimer Musiknacht" mehr durchgeführt werden und ab dem kommenden Jahr dürfen im Brentanopark auch keine Gottesdienste mehr durchgeführt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Veranstaltungen, die zeitlich und räumlich sehr begrenzt sind und für die keine Eingriffe in die Natur vorgenommen werden müssen. Sie sind mit einer normalen intensiven Nutzung des Parks z.B. am Wochenende vergleichbar. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen auch weiterhin in den Parks der Stadt Frankfurt möglich sein sollten.

Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Veranstaltungen erteilt werden. Der Ortsbeirat fordert, dass vor einer Entscheidung die Möglichkeit einer Beratung durch Antragstellende und Ortsbeirat besteht, zum Beispiel in Form eines Ortstermins. Bei Bedarf können Ausschlussflächen definiert werden.

Begründung

in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7 Ein Großteil der Parkanlagen im Ortsbezirk 7 sind als Landschaftsschutzgebiete der Zone II ausgewiesen. Die trifft z.B. fast komplett auf den Solmspark und den Brentanopark zu. Gemäß der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" aus dem Jahr 2010 bedarf die Durchführung von Veranstaltungen in diesem Bereich einer besonderen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde. Der Ortsbeirat begrüßt diesen Genehmigungsvorbehalt ausdrücklich. Bislang wurden solche Ausnahmegenehmigungen auch in begründeten Einzelfällen erteilt. Leider werden diese Genehmigungen in jüngster Vergangenheit nicht mehr erteilt. So konnte im Solmspark keine Veranstaltung der "Rödelheimer Musiknacht" mehr durchgeführt werden und ab dem kommenden Jahr dürfen im Brentanopark auch keine Gottesdienste mehr durchgeführt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Veranstaltungen, die zeitlich und räumlich sehr begrenzt sind und für die keine Eingriffe in die Natur vorgenommen werden müssen. Sie sind mit einer normalen intensiven Nutzung des Parks z.B. am Wochenende vergleichbar. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass solche Veranstaltungen auch weiterhin in den Parks der Stadt Frankfurt möglich sein sollten. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Veranstaltungen erteilt werden. Der Ortsbeirat fordert, dass vor einer Entscheidung die Möglichkeit einer Beratung durch Antragstellende und Ortsbeirat besteht, zum Beispiel in Form eines Ortstermins. Bei Bedarf können Ausschlussflächen definiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2022Sie sind hier
    OFOF 178/7Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP
  2. 28. Juni 2022OMOM 2341Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7Direktanregung
  3. 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2272Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen in den Parkanlagen des Ortsbezirks 7Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 11 · 28.06.2022
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2341 2022 Die Vorlage OF 178/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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