Lärmbelästigung in der Kuhwaldsiedlung
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Funckstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
- Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock13.03.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung27.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Funckstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2269 entstanden aus Vorlage: OF 415/2 vom 05.10.2017
Betreff: Lärmbelästigung in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie er die Lärmbelästigungen durch die Gäste der Kuhwaldklause in der Funckstraße 54 und des benachbarten Kiosk beurteilt; 2. sicherzustellen, dass die seitens der Stadt genehmigte Nutzung des Außenbereichs bis maximal 22 Uhr eingehalten wird.
Begründung: Beschwerde von Bewohnern über erhebliche nächtliche Ruhestörungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2017OFOF 415/2Lärmbelästigung in der KuhwaldsiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017Sie sind hierOMOM 2269Lärmbelästigung in der KuhwaldsiedlungDirektanregung
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 202Lärmbelästigung in der KuhwaldsiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats