Lärmbelästigung in der Kuhwaldsiedlung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 202
Betreff: Lärmbelästigung in der Kuhwaldsiedlung Im Jahr 2017 wurden 3 Lärmbeschwerden (von 2 Beschwerdeführern) an unterschiedlichen Sommertagen registriert, bei denen im Anschluss eine Kontrolle durch die Stadtpolizei erfolgte. In keinem der Fälle konnte noch eine Lärmbelästigung aus dem Sommergarten der Kuhwaldklause festgestellt werden. In einem Fall wurden Raucher vor der Lokaltür angetroffen, die sich jedoch ruhig verhielten. Der Betreibende wurde auf die Beschwerdelage angesprochen und dahingehend sensibilisiert. Bei weiteren Beanstandungen käme eine Schallpegelmessung in Betracht. Diese Maßnahme erscheint aber erst zur warmen Jahreszeit sinnvoll, da in den Wintermonaten in der Regel keine Nutzung des Sommergartens stattfindet. Sollte seitens der Beschwerdeführer daran Interesse bestehen, so sollten sie sich im Frühjahr mit der Stadtpolizei/Immissionsschutz in Verbindung setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2017OFOF 415/2Lärmbelästigung in der KuhwaldsiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017OMOM 2269Lärmbelästigung in der KuhwaldsiedlungDirektanregung
- 5. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 202Lärmbelästigung in der KuhwaldsiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab