Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2252 entstanden aus Vorlage: OF 246/12 vom 11.05.2013
Betreff: Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die baureifen, aber noch immer nicht bebauten Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen möglichst bald bebaut werden.
Begründung: Im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen befinden sich einige seit Jahren baureife Grundstücke, die in nächster Zeit bebaut werden könnten. Diese Grundstücke gehören zum Teil der Stadt Frankfurt am Main, zum Teil aber auch privaten Eigentümern. Einige dieser Grundstücke sind in einem sehr verwahrlosten Zustand. Sie werden vielfach als Müllkippe oder auch als "Hundeklo" missbraucht und beeinträchtigen das Erscheinungsbild des Wohnquartiers. Daher wäre es sehr wünschenswert, wenn die Stadt Frankfurt am Main die ihr gehörenden Grundstücke bald einer Bebauung zuführen würde. Bei den privaten Grundstückseigentümern sollte die Stadt darauf hinwirken, dass auch diese Grundstücke bald von den Eigentümern selbst bebaut oder an Bauinteressenten verkauft werden. Auch mit Blick auf den von vielen beklagten Wohnungsmangel in Frankfurt am Main, sollten die vorhandenen baureifen Grundstücke gerade in dem hervorragend erschlossenen Gebiet Am Bonifatiusbrunnen möglichst bald bebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. Mai 2013OFOF 246/12Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am BonifatiusbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2252Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am BonifatiusbrunnenDirektanregung
- 19. August 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1259Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am BonifatiusbrunnenStellungnahme
- 26. März 2018OFOF 284/12Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. April 2018VV 817Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und Nr. 820Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats