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Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen

Vorlagentyp: STMagistrat
269 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1259

Betreff: Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen In seinem gesamtstädtischen Bestreben dem beklagten Wohnungsmangel entschlossen gegenüber zu treten, kann der Magistrat für das Gebiet Am Bonifatiusbrunnen zumindest Teilerfolge vermelden. So konnten von den im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücken der Gemarkung Kalbach Flur 12, die Grundstücke Nr. 222 und 223 bereits im Erbbaurecht vergeben werden. Für das Grundstück Nr. 224 wurde zwischenzeitlich ein neuer Investor gefunden, nachdem ein anderer zuvor abgesprungen war. Die entsprechende Magistratsvorlage wird in Kürze auf den Weg gebracht. Bei den Grundstücken Nr. 315 und 316 ist leider nach wie vor das gerichtliche Räumungsverfahren gegen den bisherigen, insolventen Nutzer anhängig. Eine bebauungsplankonforme Entwicklung der Grundstücke ist somit noch nicht möglich. In Bezug auf die bislang unbebauten Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen, die sich im privaten Eigentum befinden und ein Potential von insgesamt fünf Wohneinheiten aufweisen, sieht der Magistrat nach Prüfung der rechtlichen Grundlagen keine Handhabe, gegenüber den betreffenden EigentümerInnen eine alsbaldige Bebauung ihrer Grundstücke oder den Verkauf an Bauinteressenten durchzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 11. Mai 2013OFOF 246/12Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am BonifatiusbrunnenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. Mai 2013OMOM 2252Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am BonifatiusbrunnenDirektanregung
  3. 19. August 2013Sie sind hier
    STST 1259Zügige Bebauung baureifer Grundstücke im Gebiet Am Bonifatiusbrunnen
    Stellungnahme
  4. 26. März 2018OFOF 284/12Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 13. April 2018VV 817Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und Nr. 820Anfrage
  6. 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 269 WochenSTST 1214Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und 820Stellungnahme
  7. 26. Juli 2018OFOF 322/12Pavillon an der Grundschule RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 10. August 2018OMOM 3460Pavillon an der Grundschule RiedbergDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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