Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und Nr. 820
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 entstanden aus Vorlage: OF 284/12 vom 26.03.2018
Betreff: Heddernheim-Nord, Bebauungspläne Nr. 537 und Nr. 820 Vorgang: OM 2252/13 OBR 12; ST 1259/13 Der Magistrat wird gebeten, über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen, Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 537 sowie Zur Kalbacher Höhe, Flurstück 337/1, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind.
Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brachliegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme vom 19.08.2013, ST 1259. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. April 2018 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 322/12 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 26. Juli 2018. Der Magistrat antwortete am 9. Juli 2018 mit der Stellungnahme ST 1214. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 12 Wochen.