Straßenreinigung im Ortsbezirk 16
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 16 schlägt vor, einen jährlich rollierenden Reinigungstag für die Straßenreinigung der Reinigungsklasse I einzuführen, um eine gerechtere Verteilung der Reinigungstermine zu erreichen. Dies soll insbesondere die Benachteiligung von Grundstückseigentümern an bestimmten Wochentagen aufgrund von Feiertagen und Brückentagen ausgleichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Die Reinigung von Straßen der Reinigungsklasse I durch die Stadt Frankfurt erfolgt einmal wöchentlich. Der Reinigungstag für die einzelnen Bereiche im Ortsbezirk 16 ist jeweils dauerhaft festgelegt. Da dieser nicht rolliert, sehen sich abgabepflichtige Grundstückseigentümer benachteiligt, in deren Bereich die Reinigung auf einen Wochentag fällt, an dem aufgrund von Feiertagen (Donnerstag) und/oder Brückentagen (Freitag) häufiger keine Straßenreinigung erfolgt, zumal in diesen Fällen gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main kein Anspruch auf Ermäßigung der Straßenreinigungsgebühr besteht.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen undzu berichten,
- inwieweit ein jährlich rollierender Reinigungstag (Turnus) bei der Straßenreinigung, insbesondere für Straßen der Reinigungsklasse I, eingeführt werden kann, um mehr Gerechtigkeit in dem Verfahren zu erreichen;
- inwieweit hierfür eine Änderung der Straßenreinigungssatzung erforderlich ist oder ob dies von Amts wegen veranlasst werden kann.
Begründung
Die Reinigung von Straßen der Reinigungsklasse I durch die Stadt Frankfurt erfolgt einmal wöchentlich. Der Reinigungstag für die einzelnen Bereiche im Ortsbezirk 16 ist jeweils dauerhaft festgelegt. Da dieser nicht rolliert, sehen sich abgabepflichtige Grundstückseigentümer benachteiligt, in deren Bereich die Reinigung auf einen Wochentag fällt, an dem aufgrund von Feiertagen (Donnerstag) und/oder Brückentagen (Freitag) häufiger keine Straßenreinigung erfolgt, zumal in diesen Fällen gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main kein Anspruch auf Ermäßigung der Straßenreinigungsgebühr besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2022OFOF 110/16Straßenreinigung im Ortsbezirk 16Ortsbeiratsantrag · BFF
- 31. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2227Straßenreinigung im Ortsbezirk 16Direktanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1647Straßenreinigung im Ortsbezirk 16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats