Straßenreinigung im Ortsbezirk 16
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung eines rollierenden Reinigungstags für Straßen der Reinigungsklasse I, um Gerechtigkeit für Grundstückseigentümer zu schaffen, die von Feiertagen betroffen sind. Ziel ist es, eine gerechtere Straßenreinigung zu erreichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Reinigung von Straßen der Reinigungsklasse I durch die Stadt Frankfurt erfolgt einmal wöchentlich. Der Reinigungstag für die einzelnen Bereiche im Ortsbezirk 16 ist jeweils dauerhaft festgelegt. Da dieser nicht rolliert, sehen sich abgabepflichtige Grundstückseigentümer benachteiligt, in deren Bereich die Reinigung auf einen Wochentag fällt, an dem aufgrund von Feiertagen (Donnerstag) und/oder Brückentagen (Freitag) häufiger keine Straßenreinigung erfolgt, zumal in diesen Fällen gemäß § 7, Absatz 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main kein Anspruch auf Ermäßigung der Straßenreinigungsgebühr besteht.
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten,
- ) inwieweit ein jährlich rollierender Reinigungstag (Turnus) bei der Straßenreinigung, insbesondere für Straßen der Reinigungsklasse I, eingeführt werden kann, um mehr Gerechtigkeit in dem Verfahren zu erreichen
- ) und inwieweit hierfür eine Änderung der Straßenreinigungssatzung erforderlich ist oder ob dies von
Amts wegen verlasst werden kann.
Begründung
Die Reinigung von Straßen der Reinigungsklasse I durch die Stadt Frankfurt erfolgt einmal wöchentlich. Der Reinigungstag für die einzelnen Bereiche im Ortsbezirk 16 ist jeweils dauerhaft festgelegt. Da dieser nicht rolliert, sehen sich abgabepflichtige Grundstückseigentümer benachteiligt, in deren Bereich die Reinigung auf einen Wochentag fällt, an dem aufgrund von Feiertagen (Donnerstag) und/oder Brückentagen (Freitag) häufiger keine Straßenreinigung erfolgt, zumal in diesen Fällen gemäß § 7, Absatz 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main kein Anspruch auf Ermäßigung der Straßenreinigungsgebühr besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2022Sie sind hierOFOF 110/16Straßenreinigung im Ortsbezirk 16Ortsbeiratsantrag · BFF
- 31. Mai 2022OMOM 2227Straßenreinigung im Ortsbezirk 16Direktanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1647Straßenreinigung im Ortsbezirk 16Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU und BFF gegen GRÜNE, SPD, FDP und LINKE (= Ablehnung)