Standorte für neue Quartiersgaragen im Nordend prüfen!
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2217 entstanden aus Vorlage: OF 220/3 vom 05.04.2017
Betreff: Standorte für neue Quartiersgaragen im Nordend prüfen! Der Magistrat wird gebeten, Standortmöglichkeiten für neue Quartiersgaragen im Nordend zu prüfen und im Ortsbeirat vorzustellen. Bei allen Vorschlägen ist zu prüfen und sicherzustellen, dass ein Drittel der in den Quartiersgaragen geschaffenen Parkplätze oberirdisch durch eine Verhinderung von illegalem Parken, Verbreiterung von Gehwegen, Bau neuer Gehwegnasen etc. entfällt.
Begründung: Die Parkplatzsituation hat sich in vielen Gebieten des Nordends in den letzten Jahren drastisch verschlechtert, bei einer gleichzeitigen Zunahme der Pkw-Zahlen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Nordends. Es sollten daher dringend neue Standorte von Quartiersgaragen geprüft werden, zumal aus der Stellplatzablöse ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die u. a. für den Quartiersgaragenbau gedacht sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2017OFOF 220/3Endlich nicht nur Parkplätze vernichten – Standorte für neue Quartiersgaragen im Nordend prüfen!Ortsbeiratsantrag · FDP
- 21. September 2017Sie sind hierOMOM 2217Standorte für neue Quartiersgaragen im Nordend prüfen!Direktanregung
- 8. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 11Standorte für neue Quartiersgaragen im Nordend prüfen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats